Umfassende Beratung und individuell abgestimmte Nachweise
Wir erstellen alle erforderlichen Nachweise, die Ihr Bauvorhaben gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen, wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), erfüllen müssen. Darüber hinaus integrieren wir stets eine umfassende Beratung zur Anlagentechnik, einschließlich Heizungs-, Lüftungs- und Klimasystemen, um die Effizienz Ihres Projekts zu maximieren. Zudem berücksichtigen wir die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und nachhaltig Energie erzeugt.
Leistungen innerhalb des Wärmeschutznachweises
- Transmissionswärmeverlust-Berechnung: Ermittlung der Wärmeverluste durch die Gebäudehülle.
- Wärmebrückennachweise: Analyse und Nachweis von Wärmebrücken zur Minimierung von Energieverlusten.
- Sommerlicher Wärmeschutz: Sicherstellung, dass das Gebäude auch im Sommer gegen Überhitzung geschützt ist.
- Dämmstandard der Bauteile: Festlegung und Bewertung der U-Werte für Wände, Dächer und Fenster. Aufbereitet in einem übersichtlichen Bauteilkatalog.
- Anlagentechnik-Beratung: Optimierung von Heiz-, Lüftungs- und Klimatechnik über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
- Nachweise gemäß EWärmeG: Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes durch Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung.
Relevante gesetzliche Normen und Richtlinien
- DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden, einschließlich Heiz-, Kühl-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme.
- DIN 4108 Beiblatt 2 (Bbl.2): Detaillierte Regelungen zur Vermeidung und Bewertung von Wärmebrücken zur Sicherstellung eines optimierten Wärmeschutzes.
- DIN EN 12831: Heizlastberechnung zur optimalen Dimensionierung von Heizsystemen.
- DIN 4108-2: Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz zur Vermeidung von Überhitzung.
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG): Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung in Baden-Württemberg.