Nachweise gemäß EWärmeG

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg fordert, dass Eigentümer von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden bei einer Heizungsmodernisierung einen Teil ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Alternativ können bestimmte Ersatzmaßnahmen erfüllt werden. Als Experten für energetische Nachweise unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und der Dokumentation der gesetzlichen Anforderungen des EWärmeG.

Unsere Leistungen im Rahmen des EWärmeG

  1. Erfüllungsnachweise für erneuerbare Energien
    • Beratung zur Einbindung erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Photovoltaik mit Heizstromnutzung, Biomasse-Heizungen oder Wärmepumpen.
    • Berechnung des Deckungsanteils erneuerbarer Energien am Gesamtwärmebedarf.
    • Erstellung von Nachweisen zur Vorlage bei der Behörde
  2. Ersatzmaßnahmen gemäß EWärmeG
    • Sanierungsfahrplan (SFP): Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
    • Energieeffizienzmaßnahmen: Nachweis über Maßnahmen wie Dämmung von Außenwänden, Dächern oder der Kellerdecke.
    • Anschluss an ein Wärmenetz: Beratung und Dokumentation bei der Nutzung von Fernwärme.
  3. Heizungsoptimierung und Gebäudetechnik
    • Durchführung von Heizungschecks zur Optimierung bestehender Systeme. Nachweis der Nutzung von modernen Brennwertkesseln oder Anlagen mit hohem Wirkungsgrad.
  4. Erstellung der Nachweisdokumente
    • Vollständige und rechtssichere Erstellung der Nachweise zur Vorlage bei den zuständigen Behörden.
    • Berücksichtigung aller geltenden Anforderungen gemäß der aktuellen Gesetzeslage.

Warum EWärmeG?

Das EWärmeG dient dazu, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern. Es fordert bei einer Heizungsmodernisierung:

15 % Erfüllungsanteil durch erneuerbare Energien oder Kombination aus Ersatzmaßnahmen, die 15 % des Wärmebedarfs abdecken.

Ihr Vorteil mit uns als Partner

  • Kompetenz: Fachkundige Beratung und umfassende Betreuung.
  • Effizienz: Unterstützung bei der Auswahl der optimalen Erfüllungsoptionen.
  • Rechtssicherheit: Alle Nachweise entsprechen den Anforderungen des EWärmeG.
  • Förderung: Integration förderfähiger Maßnahmen für eine maximale finanzielle Entlastung.